Ich unterliege als Hypnosetherapeut der gleichen gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit wie jeder Arzt und Therapeut.
Diese Schweigepflicht nehme ich sehr ernst.
Sie als Klient möchten aus verständlichen Gründen vermeiden, dass andere Menschen von ihren Problemen Kenntnis erlangen. Dieser hohen Verantwortung bin ich mir jederzeit sehr bewusst.
Rechtsgrundlagen der Schweigepflicht:
Die näheren Einzelheiten der Verschwiegenheitspflicht sind in § 203 Strafgesetzbuch geregelt.
Meine Garantie zur therapeutischen Verschwiegenheit:
Was zwischen Therapeut und Patient besprochen wird, bleibt auch zwischen Therapeut und Patient. Denn nur auf der Basis dieses gegenseitigen Vertrauens ist eine erfolgreiche Behandlung gewährleistet.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie einfach an. Ich melde mich zeitnah zurück und erkläre Ihnen gerne meine Vorgehensweise am Telefon. Oder senden Sie mir eine kurze E-Mail.
Jörg Giese CTW-Hypno-Professional